Newsletter Tierarztpraxis Kleen 18.04.2007

Liebe Tierfreunde,

heute möchten wir Ihnen Informationen zu folgenden Themen geben:

(1) Ab Mai Rechnungsstellung mit Bearbeitungsgebühr

(2) Einreisebestimmungen 2007

(3) Übergewicht bei Haustieren

(4) Zeckenprophylaxe

Einige dieser Themen sind sehr umfangreich, daher werden wir hier nur kürzere Artikel darüber veröffentlichen. Wenn Sie mehr über ein spezielles Thema erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne mit vielen Informationen beratend zur Seite - sprechen Sie uns bitte darauf an.

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(1) AB MAI RECHNUNGSSTELLUNG MIT BEARBEITUNGSGEBÜHR

Leider wollte ich es am Anfang meinen Kollegen nicht glauben, aber letztlich stellt sich die Zahlungsmoral derzeit so dar, dass viele unserer Leistungen, die in Rechnung gestellt werden, oft erst nach der zweiten oder dritten Mahnung bezahlt werden.
Daher stehen der Arbeitsaufwand und die Portokosten für Nicht- bzw. Spätzahler mittlerweile nicht mehr im Verhältnis zu unseren günstig gehaltenen Preisen.

Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen bei Neukunden, bei Kunden, die nur sehr selten unsere Praxis besuchen und daher noch nicht so bekannt sind sowie bei bekannten Spätzahlern eine Rechnungspauschale für Porto und Verwaltungsaufwand von 5,00 Euro zu erheben, wenn statt der sofortigen Barzahlung eine Rechnungsstellung gewünscht wird.
Bei sofortigen Barzahlungen wie auch bei Zahlungen an unserem ec-Karten-Gerät erfolgt selbstverständlich KEINE Bearbeitungsgebühr.

Wir finden diese Entwicklung sehr bedauerlich, allerdings bestände die Alternative darin, allgemein die Kosten zu erhöhen und damit würden wir unsere vielen treuen Kunden treffen, die bisher ohne Probleme und prompt die Kosten Ihrer Tierarztbesuche beglichen haben.

Mit Dank für Ihr Verständnis,
Patricia Kleen

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(2) EINREISEBESTIMMUNGEN 2007

Seit einigen Jahren dürfen unsere Hunde, Katzen und Frettchen nur noch mit dem Europäischen EU-Pass in andere Länder reisen. Hierzu gibt es im Internet immer gute Hinweise wie das für einzelne EU-Staaten geregelt ist (z.B. www.intervet.de, www.virbac.de).

Wichtig für Ihren Urlaub ist, dass ihr Tier gechippt oder gut lesbar tätowiert ist. Die Tätowierung wird allerdings nicht mehr lange, nämlich nur noch bis 2011 akzeptiert. Ab 2012 ist die Chip-Kennzeichnungspflicht für alle Tiere obligatorisch. Zweitens muß außerdem eine gültige Impfung vorliegen, die im blauen EU-Tierpass vermerkt sein sollte, ebenso wie die erwähnte Kennzeichnung Ihres Tieres (Tätowierung oder Chip).

Wichtiger Punkt der Impfung ist zudem eine Tollwutimpfung, um zu verhindern, dass tollwutinfizierte Tiere in andere Länder reisen und diese höchst gefährliche Krankheit dort verbreiten. Daher gilt für die meisten EU-Länder, dass die Tiere eine gültige Tollwutimpfung vorweisen müssen. Bisher galt für die meisten Länder die Regelung, daß die Impfung nicht jünger als einen Monat sein darf und nicht älter als 1 Jahr. Dieses hat sich nun aufgrund der Impfstoffnovellierung in Deutschland geändert. Der Tollwutimpfstoff ist nun bei den meisten Herstellern je nach Infektionssituation 1-3 Jahre haltbar. Der Tierarzt muss entscheiden welches Intervall für Ihr Tier optimal ist.

Übrigens: auch ohne Urlaubsreise ist die Tollwutimpfung überaus wichtig, da Rüsselsheim wie ein Großteil Hessens als tollwutgefährdetes Gebiet eingestuft ist. Wir empfehlen daher, Haustiere spätestens alle 2 Jahre gegen Tollwut zu impfen.

Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel und es gibt für einige Länder wichtige Ausnahmen bzgl. Impfung, Chip-Kennzeichnung und Tollwut, deren Einzelheiten den verfügbaren Platz an dieser Stelle sprengen würden. Daher sollten Sie sich rechtzeitig vor einer Einreise in das Urlaubsland bereits in der Urlaubsplanung bei Ihrem Tierarzt nach den Bestimmungen erkundigen oder im Internet vorab recherchieren.

Die wichtigsten Ausnahmen bezüglich der Tollwut finden sich in den EU-Mitgliedsstaaten Großbritannien, Irland, Malta und Schweden, welche traditionell tollwutfrei sind. Aus diesem Grund sind diese 4 Mitgliedstaaten ermächtigt, für eine Übergangsfrist von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Die detaillierten Angaben kann Ihnen Ihr Tierarzt genau mitteilen.
Die wichtigste Änderung ist, dass die LANGWIERIGE EINREISE-QUARANTÄNE u. a. durch den Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut vermieden werden kann.

Im Anhang der Verordnung (EG) 998-2003 befindet sich eine Liste von Nicht-EU-Mitglieds-ländern mit EU-Anforderungskonformer Tollwutsituation. Für die Rückkehr aus diesen Ländern wird - wie innerhalb der EU - lediglich die eindeutige Kennzeichnung und der gültige Tollwut-Impfschutz gefordert. Aber Achtung: Es gelten trotzdem die eigenen Einreise-bestimmungen des jeweiligen Landes, z.B. Schweiz: Einreise nur mit max. 1 Jahr alter Tollwut-Impfung! Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

ACHTUNG! TOLLWUT-TITER-BESTIMMUNG FÜR NICHTGELISTETE-DRITTLÄNDER

Ist in einem Nicht-EU-Land die Tollwutsituation unklar oder bedenklich, wird es nicht in der Anhangsliste aufgeführt, es ist ein sog. „Nicht-gelistetes-Drittland“. Für die Einreise in die EU aus diesem Nicht-gelisteten-Drittland muss Ihr Tier zusätzlich zur erwähnten

• eindeutigen Kennzeichnung und

• gültigen Tollwutimpfung

• den Nachweis über einen Antikörpertiter gegen Tollwut (≥ 0,5) erbringen, durchgeführt von einem Tollwut-Referenzlabor. Diese Blutuntersuchung muss mind. 30 Tage / max. 365 Tage nach der Tollwut-Impfung und mind. 3 Monate vor der Einreise in dieses EU-Land erfolgen.

Das gilt auch für die Rückreise aus einem solchen Nicht-gelisteten-Drittland (z. B. Türkei, Thailand, Malediven) zurück in ein gelistetes Land (z. B. Deutschland). Es empfiehlt sich daher, vor dem Urlaub noch zuhause die Tollwuttiter-Bestimmung durchführen zu lassen, da dann die 3-Monats-Regelung entfällt. Sofern der Impfschutz nach der Blutuntersuchung vorschriftsmäßig (nach Angaben des Herstellers) aufrechterhalten wird, muss diese nicht wiederholt werden, sondern es reicht eine Auffrischung der tierärztlichen Bescheinigung im EU-Heimtierausweis.

BEDENKEN SIE: Sie werden ohne Probleme mit Ihrem Tier in Ihr Urlaubsland reisen können, aber wenn Sie die falschen Impfpapiere bzw. ungültige Impfungen vorweisen, kann es sein, dass Sie Ihr Tier für Monate in fremder Umgebung in Quarantäne geben müssen.

WARNUNG: Das beliebte Urlaubsziel Türkei gilt zum Beispiel als ein Nicht-gelistetes- Drittland. Wenn Sie also mit Ihrem Tier in der Türkei Urlaub planen, so beachten Sie vorher die o.g. in diesem Fall sehr umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen zu einer Einreise mit Tier.

UNSER TIPP: Bevor Sie Ihr Tier mit in den Urlaub ins Ausland nehmen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig von Ihrem Tierarzt kompetent beraten lassen und Impfbestimmungen und Infektionsgefahren des Landes durchgehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie z. B. rechtzeitige Impfung, Impftiterbestimmung, Wurmkuren, Zecken- und Sandfliegenprophylaxe, Durchfallmedikamente etc.

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(3) ÜBERGEWICHT BEI HAUSTIEREN

In den Medien wird immer häufiger von dem Übergewichtsproblem beim Menschen und seine Gefahren berichtet. Das selbe Problem haben wir mittlerweile bei unseren Haustieren. Auch bei diesen sind viele Erkrankungen auf falsche Ernährung, Haltung und Übergewicht zurückzuführen.

Übergewichtige Katzen neigen beispielsweise zu Harngrieß, Diabetes, Herzverfettung, Gelenkproblemen, Leberverfettung etc. Übergewichtige Hunde haben oft Probleme mit dem Herzen, den Gelenken, Diabetes, Leberprobleme und vieles mehr. Auch andere Tierarten können aufgrund des Übergewichtes erkranken.

Wenn Sie daher aufgrund der Fettschichten kaum noch die Rippen Ihres Tieres fühlen können, sollte man an eine Diät denken. Allerdings sollten unbedingt tierartspezifische Besonderheiten beachtet werden. So dürfen Katzen niemals fasten, weil sich die Stoffwechsellage verschieben kann und sie als Folge eine lebensgefährliche Hyperlipämie entwickeln. Ebenso benötigen Nager für ihren Darmstoffwechsel dauernd etwas zu fressen und auch Frettchen dürfen niemals richtig hungern, da auch sie ein Stoffwechselproblem bekommen können.

WIE ALSO KANN MAN MIT DEM TIER EINE DIÄT BEGINNEN?

1) Zunächst einmal sollte man das Futter nie nach dem momentanen Gewicht berechnen, sondern nach dem Gewicht welches das Tier eigentlich haben sollte, z.B. ein 30 kg-Hund der nur 20 kg wiegen sollte, sollte auch nur für 20 kg gefüttert werden.

2.) Leckerchen immer mit in die Tagesration einberechnen, die maximal gegeben werden soll und nicht als Extra sehen, das bedenkenlos und unabhängig von der Tagesration gegeben werden kann. Zudem sollten die Leckerchen fettarm und OHNE Zucker sein (die Industrie gibt wie bei Diätprodukten für den Menschen zwar viele Leckerchen als fettarm an, vergißt aber den äußerst hohen Zuckergehalt zu erwähnen!!!).

3.) Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Tier sehr wenig frisst und trotzdem dick ist, sollten Sie einen Tierarzt zu Rate ziehen. Wir bieten in unserer Praxis eine ausführliche und detaillierte Futtermittelberatung an, bei der jegliche Futterbestandteile bewertet werden und individuell auf Ihr Tier bezogen werden, ob das Futter dann insgesamt Sinn macht oder eher nicht. Um sicher zu gehen, dass Ihr Tier keine Stoffwechselkrankheit hat, die zur Adipositas führt, wird das Tier untersucht, wobei manchmal auch Blutkontrollen bestimmter Hormonwerte wichtig sind. Erst bei Ausschluß einer Stoffwechselkrankheit kann eine Diät individuell angepasst werden und überhaupt Sinn machen.

4.) Regelmäßige Bewegung ist natürlich auch für das Tier wichtig. Mit dem Hund sollte man mehrfach täglich spazieren gehen und zwar min. 30 Minuten. Katzen und andere Heimtiere kann man mit Spielzeug aktivieren. Am besten bekommt jedes Tier nur für Leistung Futter, dann werden überschüssige Kalorien auch gleich wieder abtrainiert. Beispielsweise mit einem Futterball: Das Trockenfutter gibt es nur gegen Leistung –z.B. Sitz machen lassen, oder man lässt das Tier hinter dem Leckerchen herjagen, wenn man den Futterball durch die Wohnung Stück für Stück kugeln lässt. Und wie gesagt: verfüttert werden soll auf diese Weise die jeweilige Tagesration an Futter und nicht ein Extra-Leckerchen!

5.) Wenn Sie richtig füttern, Ihr Tier entsprechend bewegen und kein Hinweis auf ein Stoffwechselproblem vorliegt, muss man manchmal das Futtermittel wechseln. Nicht jedes Lightfuttermittel ist auch wirklich "light" bzw. oft wird dann doch mal mehr gefüttert weil "es ja Lightfutter ist". Wir bieten auch spezielle Fertigdiäten (trocken oder nass) an, womit wir bei entsprechender Beratung und konsequenter Umsetzung des Ernährungsplanes durch den Tierbesitzer bisher immer erfolgreich unsere übergewichtigen Vierbeiner auf ein normales Gewicht heruntergebracht haben.

Auch Nager und Frettchen können abnehmen. Hier ist das oft so angepriesene "Hauptfutter", welches aus kalorienreichen Körnermischungen besteht, der Hauptgrund für die Fettleibigkeit der Heimtiere. Oft reicht zur Abdeckung des Bedarfs, dass nur 2 x WÖCHENTLICH 1Tee- (kleine Nager) bis Esslöffel (grosse Nager) vom Kraftfutter gegeben wird. Die restliche Zeit sollte viel Heu (bei Nagern) und gut verdauliches Obst und Gemüse gefüttert werden. Hamster und Frettchen freuen sich auch gerne einmal über kleine fettarme Fleischportionen.

Der vielgefütterte Käse sollte absolute Ausnahme sein. Tiere, die Vorlieben für Chips etc. entwickeln werden nicht gesund ernährt sondern wurden von der Mc-Donalds-Mentalität der Besitzer angesteckt. Da unsere kleinen Haustiere schon im Vergleich zum Menschen eine geringe Lebensdauer haben, sollten Sie mit solchem ungesunden Futter diese nicht noch drastisch verkürzen. Im Vergleich: vernünftig gefütterte Meerschweinchen und Kaninchen erreichen häufig ein Alter von über 10 Jahren. Wobei die "normale" Altersspanne in Fachbüchern auf 5-8 Jahre dokumentiert wurde.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie in der Praxis ausführlich.

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(4) ZECKENPROPHYLAXE

Sie haben es bestimmt schon den Medien entnommen: Wir haben ein ganz schlimmes Zeckenjahr vor uns.

• Bitte behandeln Sie Ihre Tiere regelmäßig mit einem geeigneten Zeckenmittel, um schon den Biß der Zecke zu verhindern.

• Bitte suchen Sie regelmäßig nach jedem Spaziergang Ihre Tiere ab (und sich selbst!), denn nach Studien werden die meisten gefährlichen Keime meist erst nach 24 h abgegeben.

• Bitte entfernen Sie Zecken nur mit geeigneten Zeckenzangen oder –haken.

• Bitte vorher kein Uhu, Öl oder sonstiges auf die Zecke auftragen – im Todeskampf erbricht sich die Zecke in den Biss und verteilt erst recht Viren und Bakterien.

Auch in unseren Breiten wurden schon Zecken mit Borellien, Ehrlichien, Babesien und FSME wie in den südlichen Ländern nachgewiesen.
Doch bedenken Sie stets: einen Schutz vor Zecken durch eine ZeckenIMPFUNG hilft nur gegen eine kleine Prozentzahl der Borellienstämme und gegen die anderen Krankheiten überhaupt nicht.

Der beste Schutz ist die Vorbeugung und in diesem Fall hilft wirklich nur eine Zeckenprophylaxe mittels Spot-On oder eines Halsbandes mit wirksamen Mitteln.

Bei Katzen gibt es bisher wenige Mittel die man anwenden kann – daher sollten Sie immer kontrollieren, ob Ihr Zeckenmittel für Katzen überhaupt zugelassen ist, denn Permethrinhaltige Hundezeckenmittel können für eine Katze tödlich sein, da sie das Permethrin nicht verstoffwechseln können.

Wenn Sie Fragen zur Zeckenprophylaxe haben: unser Praxisteam kennt sich aus.

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Übrigens: unser Sommergarten mit Terrasse ist eröffnet und das Wartezimmer erstreckt sich somit bei dem derzeit warmen Wetter auf diesen Bereich. Wenn Sie sich am Empfang angemeldet haben, können Sie anschließend gerne unter unserem "Katzen-Balkon" auf der Terrasse Platz nehmen und die Sonne geniessen. Bilder unseres "Freiluftwartezimmers" gibt es auf unserer Website www.tierarztpraxis-kleen.de/praxis und dort unter dem Button "Räumlichkeiten".

Wir wünschen Ihnen einen weiterhin sonnigen Frühling.

Ihr Praxisteam
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Tierarztpraxis Kleen
Bernhard-Adelung-Straße 40
65428 Rüsselsheim
Tel.: (06142) 83 56 57
E-Mail: info@tierarztpraxis-kleen.de
Web: www.tierarztpraxis-kleen.de